
Häufige Fragen zur Alltagshilfe und Verhinderungspflege
Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat und steht allen Personen ab Pflegegrad 1 zu.
Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, wie beispielsweise unsere Alltagshilfe.
Wer hat Anspruch auf Alltagshilfe?
Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.
Die Leistungen müssen durch einen anerkannten Anbieter erbracht werden, damit eine Abrechnung über die Pflegekasse möglich ist.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege kann ab Pflegegrad 2 genutzt werden, wenn pflegende Angehörige zeitweise verhindert sind oder niemand sonst zur Verfügung steht.
Die Pflegekasse stellt hierfür ein jährliches Budget zur Verfügung.
Handelt es sich um eine reine Putzkraft?
Nein.
Unsere Leistungen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag und dienen der Stabilisierung der häuslichen Versorgung.
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten erfolgen im Rahmen dieses Versorgungsauftrags.
In welchen Regionen sind Sie tätig?
Wir sind tätig in den Landkreisen:
- Altötting
- Mühldorf am Inn
- Rosenheim
- Miesbach
Wie schnell kann die Unterstützung beginnen?
In der Regel erfolgt nach einem Erstgespräch zeitnah eine Bedarfsermittlung und Terminvereinbarung mit Ihrem persönlichen Helfer.
Was kostet die Alltagshilfe?
Unser Stundensatz beträgt 40 €.
Zuzüglich fällt eine Anfahrtspauschale von 5 € an.
Je nach Pflegegrad können die Kosten ganz oder teilweise über die Pflegekasse abgerechnet werden.
